Inkasso
Der Ärger mit dem Anspruch
Die Leistung ist erbracht, die Ware versendet, die Rechnung geschrieben. Und dann?
Immer häufiger kommen private aber auch gewerbliche Kunden ihren Forderungen nicht rechtzeitig oder gar nicht nach.
Verzug und Verlust gehen für viele Firmen heute meist Hand in Hand.
Nahezu täglich stellt sich für Unternehmer die existenzielle Frage: Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?
Der häufigste Fehler beim Forderungseinzug liegt in der Handhabung des Mahnwesens.
Kurz gesagt: Nach geltendem Recht können offene Forderungen auch bereits nach einer Mahnung eingefordert werden.
Gerne überprüfe ich Ihr Forderungsmanagement und Ihren Forderungseinzug.
In den Bereichen
- Mahnwesen,
- Inkassoverfahren,
- außergerichtliche-, gerichtliche- oder zwangsweise Durchsetzung von Forderungen
stehe ich meinen Mandanten seit vielen Jahren mit anwaltlicher Kompetenz zur Seite.
» Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. 08091-617 7777