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Rechtsanwalt Christian Czirnich, Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon

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Scheidung

Jede 3. Ehe wird geschieden. Tatsächlich sind es sogar fast 40%. Mit Ehevertrag vorgesorgt haben die wenigsten, denn wer geht schon zum Rechtsanwalt und Notar, wenn man verliebt ist!

Scheiden soll schwierig sein, ein gut überlegter Schritt, so will es das Gesetz. Dass es auch noch teuer sein soll, davon steht nichts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ist es aber!

Denn die Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nach dem sogenannten Gegenstandswert des Scheidungsverbundverfahrens. Und das summiert sich:

  • 3 Monatsgehälter (netto) von jedem
  • Versorgungsausgleich (mindestens 1000 Euro)
  • Anrechnung Vermögen (5% des Vermögens, dass einen Freibertrag von 15 - 30.000 Euro - je nach Gericht, übersteigt)
  • Ehewohnung (Jahresmietbetrag)
  • Wert des Heusrats
  • Sorgerecht und Umgang mit dem Kind (maximal 3000 Euro)
  • Unterhalt (Jahresbetrag des geforderten Unterhlts)
  • Zugewinnausgleich (tatsächlich geforderter Betrag)

Doch es geht auch wirtschaftlicher, denn auch wenn sich das Emotionale nie aus einer Scheidung heraushalten läßt, muss man sich doch nicht ruinieren, nur weil sich die Lebenswege trennen.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung schließt man, noch vor Beantragung der Scheidung bei Gericht, vor einem Notar eine Scheidungsfolgenvereinbarung, in der alles notwendige betreffend Versorgungsausglich, Unterhalt, Kinder, Ehewohnung und Hausrat, und den Zugewinn, geregelt wird. Nicht nur, dass so der Streit vor Gericht vermieden wird, es braucht nur noch einen Rechtsanwalt und die Gerichtskosten berechnen sich "nur noch" aus den 3 Monatsnettogehältern plus 1000 Euro für den Versorgungsausgleich.

Der Unterschied zwischen einvernehmlicher und streitiger Scheidung kann bei mittlerem Einkommen und Vermögen ohne weiteres 10 - 15.000 Euro übersteigen.

Das Problem bei der einvernehmlichen Scheidung ist jedoch das Wort "einvernehmlich". Bei einer Scheidung ist nichts mehr einvernehmlich!

Als Rechtsanwalt darf ich nur eine Seite vertreten. Ein gerechter Ausgleich zwischen den Eheleuten ist aber nur möglich, wenn Waffengleichheit herrscht. Doch das bedeutet zwangsläufig 2 Anwälte und doppelte Kosten, oder nicht?

Die Lösung habe ich in der Zusammenarbeit mit famMediation, der Praxis für Mediation und Konfliktmanagement, gefunden.
Die erfahrene Mediatorin Frau Jutta Sirotek gibt Ihnen die Möglichkeit, die für Sie gerechte Lösung zu finden und diese Lösung notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung zu fixieren.

Erst wenn diese Lösung gefunden ist, beauftragen Sie mich, für Sie die einvernehmliche Scheidung bei Gericht einzureichen.

Die Kosten der Mediation, der Scheidungsfolgenvereinbarung und meine Kosten liegen in aller Regel weit unter den Kosten einer streitigen Scheidung.
Aber was viel wichtiger ist, Sie haben den ersten Schritt in ihr neues Leben getan, ohne noch mit dem Streit und den Verletzungen der Scheidung belastet zu sein.

Rufen Sie mich an: 08091 - 617 7777 oder kontaktieren Sie direkt famMediation, Frau Jutta Sirotek, 08106 - 218 641

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