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Rücknahmepflicht des Handels für E-Geräte verschärft

Seit dem 1.6.2017 muss der Handel bei einem Verstoß gegen seine Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 € rechnen. Eine entsprechende Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist in Kraft getreten.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist bereits seit dem 24.10.2015 wirksam. Die Rücknahmepflicht gilt für Händler mit einer Verkaufs- beziehungsweise Versand- und Lagerfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m². Sofern der Kunde ein Neugerät erwirbt, kann er ein gleichartiges Altgerät kostenlos zurückgeben. Kleine Elektro-und Elektronikaltgeräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) können ohne Neukauf eines entsprechenden Gerätes zurückgegeben werden.

Der Bußgeldtatbestand nach dem Gesetz ermöglicht es den zuständigen Länderbehörden, effektiver gegen Händler vorzugehen, die Verbrauchern die Rücknahme ausgedienter Elektrogeräte erschweren oder verweigern - sowohl im Einzelhandel vor Ort als auch im Onlinehandel. 

​© ERV Ernst Röbke Verlag – Mandanteninformationen 
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