+49 8091 617 7777          anwalt @ czirnich.de

Rechtsanwalt Christian Czirnich, Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon

  • Arbeitsgebiete

  • Abmahnungen

  • AGB

  • Arbeitsrecht

  • Familienrecht

  • Firmenberatung

  • Impressum

  • Inkasso

  • Internetrecht

  • KFZ-Unfall

  • Mietrecht

  • Schadensersatz

  • Urheberrecht

  • Wettbewerb

  • Vereine

  • Verträge

  • Artikel

  • Home

Kosten für häusliches Arbeitszimmer

Steuerpflichtige können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Höhe von 1.250 € im Jahr ansetzen, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Die Begrenzung der Höhe nach gilt allerdings nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 8.3.2017 ist grundsätzlich nicht zu prüfen, ob das Arbeitszimmer "erforderlich" ist. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) kommt jedoch in seiner Entscheidung vom 25.1.2018 zu dem Entschluss, dass aber der Umfang der Privatnutzung eines häuslichen Arbeitszimmers zu prüfen ist. Denn Aufwendungen für einen in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundenen Raum, der sowohl zur Erzielung von Einkünften als auch - in mehr als nur untergeordnetem Umfang - zu privaten Zwecken genutzt wird, sind insgesamt nicht abziehbar. Eine Aufteilung der Kosten ist nicht möglich.

Wird das Arbeitszimmer - wie im entschiedenen Fall - bei der Einkünfteerzielung aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerlich angesetzt, geht das FG von einer nur geringfügigen betrieblichen Nutzung von wenigen Stunden im Jahr aus. Deshalb ist der Betriebsausgabenabzug schon dann zu versagen, wenn der Raum auch nur vereinzelt privat genutzt wird. 

​© ERV Ernst Röbke Verlag – Mandanteninformationen 
Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.

Anwaltskanzlei Czirnich

Logo Anwaltskanzlei Czirnich

Hubertusstr. 8a
D-85614 Kirchseeon
/// viewfinder.lovably.charge

Tel.:   +49 (0)8091 617 7777
Mobil: +49 (0)177 717 1515 

anwalt@czirnich.de

Anfahrt

Anwaltskanzlei Czirnich Kirchseeon Logo