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Rechtsanwalt Christian Czirnich, Hubertusstr. 8a, 85614 Kirchseeon

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2019 .... mehr Geld

Durch das Familienentlastungsgesetz will die Bundesregierung Familienleistungen bei der Bemessung der Einkommensteuer angemessen berücksichtigen. Um dies zu erreichen, wird das Kindergeld pro Kind ab 1.7.2019 um 10 € pro Monat erhöht. Es beträgt dann für das erste und zweite Kind je 204 €, für das dritte Kind 210 € und für jedes weitere Kind 235 € im Monat.

Entsprechend steigt der steuerliche Kinderfreibetrag ab 2019 auf 2.490 € und im Veranlagungszeitraum 2020 auf 2.586 € je Elternteil. Hinzu kommt noch ein sog. Betreuungsfreibetrag in Höhe von 1.320 € je Elternteil pro Jahr. Insgesamt ergeben sich daraus Kinderfreibeträge für 2019 in Höhe von 7.620 € für 2019 und 7.812 € für 2020.

Beschlossen ist auch die Anhebung des Grundfreibetrags für die Veranlagungszeiträume 2019 von 9.000 € auf 9.168 € und 2020 auf 9.408 €.

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